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Johann Lorenz von Mosheim
Für Johann Lorenz von Mosheim existiert ein Taufeintrag für den 9. Oktober 1693 in St. Marien zu Lübeck, weshalb maßgebliche Stimmen 1693 als sein Geburtsjahr nennen. Indessen finden sich nicht wenige Darstellungen, denen zufolge der führende evangelische Kirchenhistoriker seiner Zeit erst 1694 das Licht der Welt in der Hanse-Hauptstadt erblickte. Diese Unsicherheit betrifft auch Mosheims familiäre Herkunft, über die er sich selbst zeitlebens ausschwieg, so dass wir keine Auskunft erster Hand besitzen. Während die einen in ihm den illegitimen Sohn eines Holsteiner Prinzen und einer Wäscherin sehen, ist er für andere der Sprössling einer verarmten österreichischen Adelsfamilie gemischter Konfession. Mosheim selbst hat sich interessanterweise nie 'von Mosheim' genannt.[1]
Trotz hälftiger katholischer Konfession in der Familie, wurde der junge Mosheim evangelisch erzogen, was zur Herausbildung seiner intellektuellen Aufgeschlossenheit allgemein wie auch gegenüber beargwöhnter konfessionell-religiöser Literatur beigetragen haben mag. Frühzeitig muss ihm mäzenatische Zuwendung zuteil geworden sein, und zwar seitens der Herzoginwitwe und entschiedenen Lutheranerin Elisabeth Sophie Marie von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Norburg (1683–1767), der späteren Herzogin des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel.[2] Woher die Adlige den Jungen kannte, ist nicht bekannt. Jedenfalls konnte er dank ihrer Unterstützung von 1707 bis 1711 das Katharineum in Lübeck besuchen. Und auch später blieb Elisabeth Sophie Marie engagierte Förderin, so wahrscheinlich während seines Aufenthalts in Wolfenbüttel zwischen 1711 und 1715, wo er sich als Hauslehrer verdingte und zugleich autodidaktisch in der herzoglichen Bibliothek bildete. Nachweislich bekam er von ihr Unterstützung, als er sich ab 1715 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel immatrikulierte und dort ab 1716 zu studieren begann. Aufhorchen lässt, dass Mosheim bereits im ersten Semester eine literar- und kirchengeschichtliche Lehrveranstaltung an der Philosophischen Fakultät hielt und die Schrift Prodromus Bibliothecae Vulcani veröffentlichte – Einsätze, die auf seine Begabung und Strebsamkeit schließen lassen. 1718 wurde Mosheim zum Magister promoviert, ab 1719 hielt er als Adjunkt an der Philosophischen Fakultät eigene Vorlesungen über Logik und Metaphysik, für beide Fächer wurde er 1721 zum Professor designatus ernannt.
Während Mosheim aufgrund einer langfristigen Bleibeverpflichtung gegenüber der Helmstedter Universität Berufungen an andere Hochschulstandorte ablehnte (darunter Duisburg, Uppsala, Leipzig und Wittenberg), promovierte er im Herbst 1723 an der Academia Julia in Helmstedt zum Doktor der Theologie. Bereits im Sommer zuvor war er dort – womöglich einmal mehr durch die Fürsprache der Herzogin – auf eine ordentliche theologische Professur mit Schwerpunkt Kontroverstheologie berufen worden. Ab April 1725 vertrat er die Kirchengeschichte allgemein. 1726 wurde er zum braunschweigischen Konsistorialrat ernannt, seit 1729 wirkte er zudem als Generalschulinspekteur für das Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel. Im Zusammenhang mit letzterer Funktion steht seine Berufung zum Abt der beiden ehemaligen Zisterzienserklöster Mariental und Michaelstein, die nach der Reformation im Doppelbund als evangelische Klosterschule und Lehrerseminar dienten. 1732 wurde er Präsident der 1697 als Collegium Poeticum Gorlicense gegründeten und mehrfach umbenannten Deutschen Gesellschaft in Leipzig,[3] während er sich von Helmstedt aus an der Planung der Akademie der Wissenschaften in Göttingen beteiligte. Seit 1739 war er Doyen der Theologischen Fakultät in Helmstedt. Als 1747 seine Helmstedt-Verpflichtung endete, konnte er im selben Jahr eine Berufung nach Göttingen als Professor an der Theologischen Fakultät, als Konsistorialrat sowie als Kanzler der Georg-August-Universität annehmen. 1748 wurde Mosheim in den preußischen Adelsstand erhoben und 1751 zum Ehrenmitglied der Göttinger Akademie der Wissenschaften gewählt. Die Vermeldungen von Mosheims Tod am 9. September verdeutlichen die Bedeutung und ehrende Wertschätzung seiner Person. In einer anonymen Mitteilung in den in Leipzig erscheinenden Neuen Nachrichten von gelehrten Sachen ist zu lesen, die Göttinger Universität habe mit Mosheims Tod „ihren Kanzler, die Evangelische Kirche einen ihrer größten Gottesgelahrten; und die gelehrte Welt einen ihrer angesehensten und verdientesten Mitbürger verlohren. Es ist dieser würdige Mann im 61sten Jahre seines Alters , aber noch viel zu früh vor die Ehre unsers Vaterlandes, vor das Wachsthum der Wissenschaften, und vor die Wünsche aller wahren Gelehrten, gestorben.“[4]
Grundsätzlich ist Mosheim für seine herausragenden schuladministrativen und kulturpolitischen Leistungen in den welfischen Landen bekannt. Vor allem dürfte sein Name aber mit seiner Rolle als akademischer Theologe verbunden sein. Zum einen ist er der Verfasser zahlreicher Werke, wobei die ab 1726 erschienenen Bücher zur Kirchengeschichte die größte Verbreitung gefunden haben.[5] Zudem hat er sich als praktizierender Prediger Anerkennung verschafft.[6] Anderseits setzte er Akzente als ekklesiastischer Historiker. Er gilt als derjenige, der die sog. pragmatische bzw. neue Kirchengeschichtsschreibung begründete: neu, weil sie streng historiographischer Objektivität verpflichtet und nicht mehr eine Waffe im dogmatischen Streit sein sollte. Ihr liegt ein Verständnis von Kirche zugrunde, das – analog zu der naturrechtlichen Auffassung vom Wesen des Staates – in Kirche eine durch Vertrag gegründete, vereinsähnliche Gesellschaft sieht, die durch eine verantwortliche Hierarchie und eigene Ordnungen (Gesetze) regiert wird. Die Geschichte der Kirche wird für Mosheim also durch menschliches Handeln bestimmt.
Mit diesem anthropologischen Ansatz überwindet Mosheim den metaphysischen Dualismus der bis dato vorherrschenden Kirchengeschichtsschreibung, die die Geschichte der Kirche vom Kampf des Göttlichen mit dem Widergöttlichen her deutet. Mosheims Narrativ drängt die konfessionell-dogmatische Perspektive zurück und verzichtet bspw. auf eine göttliche Legitimation des Auftretens Martin Luthers. Vielmehr betont er die menschlichen Eigenschaften des Reformators und 'befreit' dessen aufgeladene Figur weitgehend von heroischen und heilsgeschichtlichen Bezügen. Mosheim ist – Impulse der Aufklärung aufnehmend – wesentlich daran beteiligt, Luther als hellen und gelehrten Denker zu entwerfen, als Freiheitskämpfer, Tugendvorbild und fröhlichen Familienvater. Die große historische Leistung des Reformators besteht seiner Auffassung nach in dessen Aufbäumen gegen den mittelalterlichen Aberglauben und im Rückzug auf die eigene Überzeugung. Für Mosheim ist Luther „Schutzengel für die Rechte der Vernunft, der Menschlichkeit und christlichen Gewissensfreiheit“, wobei aus der Freiheit des Gewissens die Freiheit der Wissenschaft erwächst, für die Mosheim ebenfalls plädiert. Forschung sei von dogmatischen Vorgaben zu befreien, sie sei stattdessen auf die strenge Bindung an die historischen Quellen, eine bewusste Quellenkritik und die Beschreibung der menschlichen Ursachen für geschichtliche Phänomene zu verpflichten. Mosheims Credo, durch Aufklärung und Erweckung zu einer aus der Glaubensüberzeugung erwachsenden christlichen Ethik zu gelangen, lässt sich beinahe als moderne Auffassung von Religiosität beschreiben.[7]
Die religiöse und ideologische Unvoreingenommenheit, mit der Mosheim theologische Forschung betrieb und betrieben sehen wollte (natürlich relativ im Kontext seiner Zeit), bestätigen ambivalente, bestenfalls mystische und heterodoxe, streng genommen dissidente Bücher, die er sich privat angeschafft hatte. Hans-Jürgen Schrader weist in seiner Studie zur Literaturproduktion und zum Büchermarkt des radikalen Pietismus nach, dass Mosheim bspw. ein komplettes Exemplar aller fünf Teile der 4. Auflage der Historie Der Wiedergebohrnen (1717) des (radikal)pietistischen Schriftstellers, Bibelübersetzers und reformierten Pfarrers, Johann Heinrich Reitz (1665–1720) besaß. Diese früheste pietistische Sammlung paränetischer (ermahnender) Lebens- und Seelenführungsberichte von – im Sinne des Pietismus – „erweckten“ Geistern gehört zu dem Riesenkomplex des pietistischen Erbauungsschrifttums, speziell der biographisch-psychographischen Exempelliteratur. Mosheim selbst war (wie angedeutet) nicht pietistisch gestimmt, dass er aber solche Titel in seiner Privatbibliothek zu stehen hatte, bestätigt sein Profil eines aller „rabies theologorum“ abholden „Übergangstheologen“.
Schrader zufolge soll Mosheim auf dem Sterbelager selbst die Katalogisierung seiner Bibliothek für die Auktion vorbereitet haben, der Verkaufskatalog erschien 1756 mit Göttinger Verlagsortangabe unter dem Titel Catalogvs Bibliothecae Io. Lavr. a Mosheim Academiae Goettingensis Olim Cancellarii a. d. XIV. Ivlii MDCCLVI. Goettingae In Aedibvs Pie Defvncti Avctionis Lege Pvblice Divendendae : Cvm Indice. Aus der Auflistung geht hervor, dass Mosheim eine ganze Reihe kostbarer und rarer Werkausgaben des Barockspiritualismus und Quietismus zusammengetragen hatte, darunter Jacob Böhmes und Johann Georg Gichtels theosophische Schriften, Quirinus Kuhlmanns Neubegeisterten Böhme, die spekulativen Schriften von Julius Sperber und Anna Maria von Schürmann, die Bibelkommentare der Madame Guyon u.a.m. Mosheims Interesse an pietistischer Literatur im engeren Sinne konzentrierte sich hingegen auf Herrnhutiana bzw. Streitschriften um Zinzendorf. Wie schon gesagt, die Anschaffung dieser Bücher bezeugt sicherlich nicht Mosheims persönliche Einstellung in Glaubensfragen, sie ist aber bestimmt solider Indikator für seine Aufgeschlossenheit gegenüber einer irenisch-vermittelnde Herzenstheologie. Schon als Schüler, so erfahren wir von Schrader, hatte Mosheim übrigens eine Bibliotheca Vulcani, d.h. eine Geschichte der wegen ihrer Lehrabweichungen verbrannten Bücher schreiben wollen. Sein Interesse an dogmatisch ausgegrenzter Spekulation und Frömmigkeit scheint also frühzeitig eingesetzt zu haben.[8]
Im Vergleich mit von der Hardt, Frobese und Breithaupt hält sich Mosheim bei der Verkaufaktion der Büchersammlung des verstorbenen Kollegen Lakemacher zurück. Er erwirbt 38 Titel, die mehrheitlich in das orientalische Themenspektrum gehören. Vor allem die jüdisch-hellenistische Geschichtsschreibung, säkular wie kirchlich, scheint ihn interessiert zu haben, er meldet sich bei Titeln von Flavius Josephus, Herodot, Polybios, Dionysios von Halikarnassos, Eusebius von Caesarea, Euagrius von Konstantinopel, Iulius Pollux, Samuel Bochart u.a., er wählt das zum Standardwerk der Orientalistik avancierte Lexicon Arabico-Latinum von Jacobus Golius aus, die gesammelten Werke des John Lightfood, Johannes Reuchlins hebräische Grammatik, die Alten Jüdischen Heiligthümer von Johann Lund, Sebastian Münsters dreisprachiges Wörterbuch Latein, Griechisch, Hebräisch, Petrus Galatinus’ bekannte Dialogschrift De arcanis catholicae veritatis (darin J. Reuchlin vs. päpstlicher Inquisitor, Jakob Hoogstraeten) sowie eine Sammlung griechischer, lateinischer und hebräischer Sprichwörter und Gleichnisse. Hinzu kommen Werke der griechischen Literatur (Komödien des Aristophanes), humanistisch-lateinischer Gelehrter (Joseph Scaliger, Thomas Reinesius, Hugo Grotius, Raffaele Fabretti) sowie Jean-Baptiste Taverniers Reisebeschreibung in den Vorderen, Mittleren und Fernen Osten. Als Surplus lässt er sich einpacken: Jacobus Theodorus Tabernaemontanus' Kräuterbuch, Strabons Geographica, eine Ausgabe des Neuen Testaments und mehrere Bibelkommentare.
Wie oft Mosheim die Universitätsbibliothek der Academia Julia aufgesucht hat, ist nicht bekannt, weil für seine Person entsprechende Nachweise fehlen. Von Bertram Lesser wissen wir immerhin, dass Mosheim im Commentarius de Beghardis et Beguinabus zahlreiche Texte, die er den in Helmstedt lagernden flacianischen Handschriften Cod. Guelf. 311 und 315 Helmst. entnahm, edierte.[9]
Mechthild Raabe weist anhand ihrer Erschließung der Ausleihbücher der Bibliotheca Augusta in Wolfenbüttel nach, dass Mosheim zwischen 1723 und 1732 mindestens zwölf Ausleihen aus der herzoglichen Bibliothek anforderte, von denen er die Poesis Philosophica von H. Stephanus in einem Jahr (1729) zweimal mit nach Hause nahm. Bei den anderen Bänden handelt es sich um Titel zur Theologie und Kirchenpolitik (Martin Ruarus und Livio Galante), zur Philosophie und Naturkunde (Plotin, Pierre Gassendi, Johannes Stobaeus), zur Philologie und Poetik (Hugo Grotius als Philologe und Dichter; Henri Estienne bzw. Henricus Stephanus) sowie zur Heraldik (Johann Siebmacher).[10]
Schließlich ist aufschlussreich, was Asaph Ben-Tov bei seinen Studien zur Orientalistik im Alten Reich mit Bezug auf das Verhältnis von Mosheim und Lakemacher herausgefunden hat. Mosheim, der ähnlich Hermann von der Hardt für Lakemacher als akademischer Patron fungiert zu haben scheint, erwähnt in einem Brief vom September 1724 Lakemachers mindestens seit 1721 andauernde Koran-Übersetzung ins Lateinische; die Übersetzung sollten ein Kommentar und ein Lexikon flankieren. Die Anstrengung, wenn Lakemacher sie je zum Abschluss brachte, blieb sehr wahrscheinlich unvollendet. Anzumerken ist, dass Lakemachers Übersetzungsprojekt wohl keiner planlosen Laune entsprang, sondern im Zusammenhang mit einer synchronen Arbeit stand: So war 1721 in Leipzig die 2. Auflage von Ludovico Marracics bedeutsamer lateinischer Koran-Übersetzung erschienen, die allerdings nicht den arabischen Originaltext enthielt. Damit war für protestantische Koran-Übersetzer der Wettkampf eröffnet, Marracci nachzueifern und ihn bestenfalls zu überbieten.
Im selben Brief kommt Mosheim dann auch auf Lakemachers Arbeit an der Edition von Porphyrys De abstinentia (zw. 263 und 301 u.Z. entstanden) zu sprechen, einer sehr frühen Schrift zur Ethik des Vegetarianismus, von der sich leider ebenso wenig eine Spur erhalten hat. Der orientalistisch bewanderte, einzige Literaturgeschichtsprofessor an der Universität Helmstedt, der spätere Kollege Paul Jacob Bruns (1743–1814) behauptete in einem Schreiben unmittelbar nach der Schließung der Julius-Akademie im Mai 1810 (auf Anordnung König Jérômes vom Dezember 1809, die Universität am Elm zum Ende des Wintersemesters 1809/1810 abzuwickeln), dass Lakemachers Edition fast fertig sei, sich jedoch kein Verleger finde, sie herauszubringen. Mithin zwei Arbeiten, die - wären sie greifbar - womöglich noch weitere Auskunft zu Lakemacher und seinem Profil enthalten hätten.[11]
Anmerkungen:
[1] Zu Mosheims Biographie vgl. grundsätzlich den Eintrag im Professorenkatalog der Universität Helmstedt; Sabine Ahrens: Die Lehrkräfte der Universität Helmstedt (1576–1810), Helmstedt 2004, S. 161–163; Friedrich Niewöhner: Mosheim (auch Mosheimb, Moshemius), Johann Lorenz (auch Lorentz, auch von), in: Braunschweigisches Biographisches Lexikon: 8. bis 18. Jahrhundert, hg. von Horst-Rüdiger Jarck, Dieter Lent u. a., Braunschweig 2006, S. 504–505; Klaus-Gunther Wesseling: Mosheim, Johann Lorenz von, in: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL), Bd. 6, Bautz 1993, Sp. 196–204; Angelika Alwast und Jendris Alwast: Johann Lorenz Mosheim, In: Biographisches Lexikon für Schleswig-Holstein und Lübeck, Bd. 10, Neumünster 1994, S. 258–263; Ger not W ie ßner: Mosheim, Johann Lorenz von, in: Neue Deutsche Biographie (NDB), Bd. 18, Berlin 1997, S. 210–211; Juliu>s August Wagenmann: Mosheim, Johann Lorenz, in: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB), Bd. 22, Leipzig 1885, S. 395–399; Johann Georg Meusel: Lexicon der vom Jahr 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller, Bd. IX, Leipzig 1809, S. 347–364; Johann Lorenz Mosheim (1693–1755). Theologie im Spannungsfeld von Philosophie, Philologie und Geschichte (Wolfenbütteler Forschungen. Bd. 77), hg. von Martin Mulsow et al., Wiesbaden 1997.
[2] Vgl. Ulrike Gleixner: Lutherbildnisse im Dienst fürstlicher Selbstdarstellung: Fürstin Elisabeth Sophie Marie von Braunschweig-Lüneburg, in: Luthermania. Ansichten einer Kultfigur, hg. von Hole Rößler, Herzog August Bibliothek 2017, S. 307–309.
[3] Vgl. Andreas Erb: Die Deutshen Gesellschaften des 18. Jahrhunderts. Ein Gruppenbild, Berlin/Boston 2023, S. 457–458; zur Leipziger Deutschen Gesellschaft außerdem ebd. S. 586–589.
[4] Neue Zeitungen von Gelehrten Sachen, Theil 1755, 25. September, Bd. 41, Lieferung 77, S. 685-686 [online].
[5] Mosheim, Johann Lorenz: Institutiones historiae ecclesiasticae Novi Testamenti 1726; Syntagma Dissertationum ad Historiam Ecclesiasticam pertinentium 1731 (gesammelte Aufsätze zur Kirchengeschichte).
[6] Vgl. Werner Arnold: Eine norddeutsche Fürstenbibliothek des frühen 18. Jahrhunderts. Herzog Ludwig Rudolph von Braunschweig-Lüneburg (1671–1735) und seine Büchersammlung, Göttingen 1980, insb. S. 55, FN 117 u. S. 63–65.
[7] Vgl. Harald Bollbuck: Martin Luther in der Geschichtsschreibung zwischen Reformation und Aufklärung, in: Luthermania. Ansichten einer Kultfigur, hg. von Hole Rößler, HAB 2017, S. 48–68, bes. S. 66–67; Ahrens 2004 S. 161–163; Wießner 1997.
[8] Vgl. Hans Jürgen Schrader: Literaturproduktion und Büchermarkt des radikalen Pietismus. Johann Heinrich Reitz’ Historie der Wiedergebohrnen und ihr geschichtlicher Kontext, Göttingen 1989, hier S. 13, 275–276.
[9] Vgl. Bertram Lesser: Einleitung, in: Katalog der mittelalterlichen Helmstedter Handschriften, beschrieben von Helmar Härtel, Christian Heitzmann, Dieter Merzbacherund Bertram Lesser, Teil 1: Cod. Guelf. 1 bis 276 Helmst., Hg. von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Wiesbaden: Harrassowitz Verlag, 2012, S. XI–XCVIII, hier S. XXXVI.
[10] Vgl. Mechthild Raabe: Leser und Lektüre vom 17. zum 19. Jahrhundert. Die Ausleihbücher der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel 1664–1806. In 8 Bänden. Teil B: Leser und Lektüre im 18. Jahrhundert. Die Ausleihbücher der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel 1714–1799, Bd. 1: Die Leser und ihre Lektüre – Lesegruppen und Lektüre, München 1989, S. 311.
[11] Vgl. Asaph Ben-Tov: Hellenism in the context of Oriental Studies: The case of Johann Gottfried Lakemacher (1695–1736), in: International Journal of the Classical Tradition, Bd. 25/3 (Sept. 2018), S. 297-314, hier: S. 302, insb. FN 19 DOI: 10.1007/s12138-018-0472-z.